Projekt kulturer.be
Übergabequittung für den aus dem Straßburger Archiv wieder
nach Lahr zurückgeholten Freiheitsbrief von 1377, Straßburg, 1739, Juni 18 Lahr, Stadtarchiv |
Als Nassau gegen Ende des 18. Jahrhunderts versuchte, die Bestimmungen des Großen Freiheitsbriefs von 1377 über die jährliche Wahl des Rats außer Kraft zu setzen, weil das eine völlig unsinnige und längst überholte Einschränkung sei, klagte die Stadt vor dem Reichskammergericht in Wetzlar - und gewann. Nassau verstand es es allerdings, den Vollzug des Urteils so lange zu verschleppen, bis die Stadt bankrott war. Die Bprger indessen kämpften weiter um ihre Freiheitsrechte gegenüber der absolutistischen Landesherrschaft. Im Zug dieses Kampfes ist das folgende Schriftstück entstanden, mit dem ein Jurist am Reichskammergericht die fortwährende Gültigkeit des Freiheitsbriefs darlegt. Auslegung und Erklärung Gedruckt Straßburg 1803 Streitschrift in der Auseinandersetzungmit der Nassauiachen landesherrschaft um die Gültigkeit des Stadtprivilegs von 1377 Generallandesarchiv Karlsruhe 211/668 |
Nachdem Lahr 1803 badisch geworden war, konnte die Stadt - als einzige im neuen badischen Staat - bei der badischen Regierung eine Neufassung ihrer Privilegien erreichen. Die Regierung erkannte damit die herausragende politische und wirtschaftliche Bedeutung der Stadt an. Erneuertes Privilegium Gedruckt Karlsruhe 1806
Generallandesarchiv Karlsruhe 211/668 |
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