Projekt kulturer.be
Stadtgründung, Erweiterungen, StadtprivilegienDie Stadt Lahr verdankt ihre Gründung der Tiefburg, die ab 1218 im Bereich der Schutterniederung errichtet wurde und seit der Mitte des 13. Jahrhunderts im Besitz der Herren von Geroldseck nachgewiesen ist. Der Burgweiler dürfte gleichzeitig mit einer (vermuteten) älteren Anlage (quadrat. Turm) entstanden und als Bauarbeitersiedlung mit der Tiefburg, deren Bau staufischen Charakter zeigt, gewachsen sein.
Schon bald wird die nächste, um 1320 dann eine weitere Stadterweiterung notwendig, während das 1356 angelegte Bürgerbuch der Stadt keinen Hinweis darauf enthält, dass die Pest der Jahre 1347/48 einen Einschnitt in der Bevölkerungsentwicklung mit sich gebracht hätte. Ein Pogrom im Zusammenhang des "Judensturms" von 1348/49 ist wahrscheinlich, aber nicht direkt nachgewiesen; das Bürgerbuch von 1356 nennt Häuser in ehemals jüdischem Besitz, aber keine in Lahr ansässigen Juden mehr. Die
Stadterhebung um 1278 erfolgte nach dem Vorbild des Freiburger
Stadtrechts, was wohl die Festschreibung der grundsätzlichen
bürgerlichen Freiheiten wie Freiheit, Leben und Eigentum
bedeutete. Der Lahrer Markt überflügelte bald die benachbarten
Märkte in Ettenheim und Mahlberg. Mit der Bestätigung der
Privilegien 1320 begann eine Tradition der Stadtrechte,
die 1377 in der Verleihung des neuformulierten "Freiheitsbriefs"
kulminierte. An ihr beteiligte sich die Bürgerschaft durch
Zahlung der Summe von 700 Pfund Pfennigen an den Geroldsecker
Stadtherrn. Dieser "Freiheitsbrief" bildete bis 1803 unter
allen Stadtherrschaften die Grundlage der städtischen Privilegien. |
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