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Die Stadtherrschaften

Geroldseck

Lahr wurde um 1278 von den Herren von Geroldseck gegründet, nachdem sich die Familie 1277 in die beiden Zweige der Oberen und der Unteren Herrschaft geteilt hatte. Lahr mit seiner Wasserburg war wohl von Anfang an vorrangige Residenz, Mahlberg konnte gegen den Lahrer Markt nicht konkurrieren.

Moers-Saarwerden

MIt der Heirat der letzten Geroldseckertochter mit Graf von Moers-Saarwerden ging zunächst 1426 die ganze Herrschaft in den Besitz des Schwiegersohns über. Dieser war zwar aus der Familie der Grafen von Moers (am Niederrhein), aber durch die Teilung hatte sich eine eigene Linie mit Sitz in Saarwerden etabliert. Der von Diebold von Hohengeroldseck angezettelte Krieg um die Erbfolge stürzte beide Kontrahenten in den finanziellen Ruin, aus dem sich Moers-Saarwerden nur durch eine Verpfändung einer Hälfte der Herrschaft Lahr retten konnte - zunächst an Straßburg, dann 1442 an Baden.

Nassau-Saarbrücken

Katharina, die einzige Tochter des letzten Grafen von Saarwerden, heiratete den Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken, dessen Vater Johann um 1442 die vom Hauptstamm Nassau-Weilburg abgespaltete Linie Nassau-Saarbrücken begründet hatte. Graf Johann trat damit 1512/1527 in die Gemeinherrschaft mit Baden ein. Seine drei Söhne starben ohne Erben - der letzte, Johann III., 1574 -, so dass die Vettern der Nassau-Weilburgischen Hauptlinie mit der Grafschaft Saarbrücken auch die Herrschaft Lahr erbten.

Nassau-Weilburg

Mittlerweile hatte sich das Haus Baden in die Linien Baden-Baden und Baden-Durlach geteilt, Lahr wurde 1527 zum Anteil der Baden-Badner Linie geschlagen. Da Baden-Baden katholisch, Nassau dagegen lutherisch war, kam zu der politischen Teilung auch eine konfessionelle Spaltung. Baden-Baden allerdings musste Lahr 1533 - 1538 und wieder 1596 - 1622 an Baden-Durlach verpfänden.

Ludwig II. von Nassau-Weilburg schloss 1625 mit Jakob von Hohengeroldseck einen Vertrag, in dem er das Erbrecht des Hohengeroldseckers auf die Herrschaft Lahr im Prinzip anerkannte und sich zu einer Ausgleichszahlung verpflichtete.

Herrschaftsteilung

1627 wurde die konfessionell gespaltene Kondominatsherrschaft real geteilt: Baden-Baden erhielt Mahlberg und das Ried, Nassau erhielt die Stadt Lahr mit Hugsweier.

Nassau

Da von der von Ludwig II. von Nassau zugesicherten Zahlung nur eine erste Rate geleistet wurde, nahm der Ehemann der letzten Geroldseckertochter, Markgraf Friedrich V. von Baden, das Erbrecht für sich in Anspruch und erhob Anspruch auf die Restzahlungen. 1659 wurde Baden-Durlach daher in den Besitz der Herrschaft gesetzt, Nassau löste die Pfandschaft erst 1726 wieder ein. MIt dem Tod Friedrich Ludwigs von Nassau-Saarbrücken 1728 fiel Lahr an die einzig verbliebene Linie Nassau-Usingen.

Die nassauische Herrschaft in Lahr wurde 1803 mit dem Übergang an Baden beendet. Nach dem Vorspiel des ersten Lahrer Prozesses 1721 gegen die - damals noch badische - Landesherrschaft war durch den zweiten Lahrer Prozess 1777 die feindselige Stimmung gegen die Nassauer Herrschaft so stark geworden, dass man nicht nur mehr oder weniger offen mit der französischen Revolution sympathisierte, sondern auch den Nassauern beim Ende ihrer Herrschaft keine Träne nachweinte.

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siehe auch: Vernetzte Fürstentümer - Nassau
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