Kloster
(s., die Klöster),
Ort einer mönchischen Gemeinschaft
Der
Begriff claustrum bezeichnete im lateinischen einen "verschlossenen
Ort" und wird im Deutschen für die gesamte Anlage,
in der Mönche oder Nonnen nach bestimmten religiösen
Vorschriften und Regeln zusammenleben, verwendet. Der
lateinische Begriff claustrum ging im Italienischen, Französischen
und Englischen als chiostro, cloître bzw. clositer
auf den Kreuzgang als Zentrum des innersten, eigens abgeschlossenen
Bereichs über, während das Kloster als Anlage
dort vom spätlateinischen monasterium mit monasterio,
monastére bzw. monastry bezeicnet wird.
Der Begriff Kloster wird ausschließlich für
"regulierte" möchische Gemeinschaften verwendet,
d.h. für Gemeinschaften, die nach einer strengen
Klosterregel (benediktinisch, zisterziensisch, prämonstratensisch
etc.) leben. Der allgemeinere Begriff ist Konvent,
der sowohl für nicht einer strengen Klosterregel
folgende Gemeinschaften (z.B. die Beghinen des Mittelalters),
aber auch für die Gemeinschaft der Möche oder
Nonnen verwendet wird.
Steht allein die Versorgung des Gottesdienstes, weniger
die gemeinsame Lebensweise im Vordergrund, spricht man
von Stift (z.B. Chorherrenstift), die Kirche, an
der der Gottesdienst versehen wird, ist die Stiftskirche.
Klösterliche Gemeinschaften werden unter Leitung
eines Abts als Abtei, unter Leitung eines Priors als Priorat
und unter Leitung eines Probstes als Probstei geführt.
Hat (im Deutschen Reich) der Abt den Rang eines Fürsten,
ist er Fürstabt, sein Kloster Fürstabtei.