Gründung und Ausstattung eines Klosters

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Kloster (s., die Klöster), Ort einer mönchischen Gemeinschaft

Der Begriff claustrum bezeichnete im lateinischen einen "verschlossenen Ort" und wird im Deutschen für die gesamte Anlage, in der Mönche oder Nonnen nach bestimmten religiösen Vorschriften und Regeln zusammenleben, verwendet. Der lateinische Begriff claustrum ging im Italienischen, Französischen und Englischen als chiostro, cloître bzw. clositer auf den Kreuzgang als Zentrum des innersten, eigens abgeschlossenen Bereichs über, während das Kloster als Anlage dort vom spätlateinischen monasterium mit monasterio, monastére bzw. monastry bezeicnet wird.
Der Begriff Kloster wird ausschließlich für "regulierte" möchische Gemeinschaften verwendet, d.h. für Gemeinschaften, die nach einer strengen Klosterregel (benediktinisch, zisterziensisch, prämonstratensisch etc.) leben. Der allgemeinere Begriff ist Konvent, der sowohl für nicht einer strengen Klosterregel folgende Gemeinschaften (z.B. die Beghinen des Mittelalters), aber auch für die Gemeinschaft der Möche oder Nonnen verwendet wird.
Steht allein die Versorgung des Gottesdienstes, weniger die gemeinsame Lebensweise im Vordergrund, spricht man von Stift (z.B. Chorherrenstift), die Kirche, an der der Gottesdienst versehen wird, ist die Stiftskirche.
Klösterliche Gemeinschaften werden unter Leitung eines Abts als Abtei, unter Leitung eines Priors als Priorat und unter Leitung eines Probstes als Probstei geführt. Hat (im Deutschen Reich) der Abt den Rang eines Fürsten, ist er Fürstabt, sein Kloster Fürstabtei.

 

   
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