1252,
Januar 6, Mahlberg
Walther
von Geroldseck und seine Frau Heilika schenken in Anwesenheit
und mit Zustimmung ihrer Söhne Walther, Propst in
Straßburg. Hermann und Heinrich den Hardererhof,
der mit der Hälfte des Zehnten ihnen gehört,
mit allen Rechten dem Kloster Tennenbach. Bis zu ihrem
Lebensende soll das Kloster aus diesem Gut 140 Scheffel
Weizen und Gerste liefern, die nach ihrem Tod zu einem
zweimal jährlich abzuhaltenden Seelgerät zu
verwenden sind. Zur größeren Andacht sollen
weiterhin an jedem Jahrestag ihres Todes besserer Wein,
weißes Brot, Fische und Käse gereicht werden.
Zeugen: W[alther], H[ermann] und H[einrich], die Söhne
Walthers, sein Kaplan Heinrich, Jacob von Rathsamhausen
Albert von Staufenbeg, Gerung, gen. Schahmann und Cuno,
gen. Vrie, Ritter und andere unsere Diener.
S: Abt von Tennenbach (ab), der Aussteller (frgm.) und
seine Söhne Hermann (ab) und Walther (besch.).
In
castro Malberg, 1251, in die epyphanie.
1258,
August 3
Gf.
Gerlach von Veldenz vermacht mit Zustimmung seiner Frau
Elisabeth seine Güter in Osterna und Offinbach und
das Patronatsrecht der Kirche in Offinbach dem Kloster
Werschweiler. Die Schenkung soll erst nach dem Tod der
beiden Eheleute wirksam werden und enthält folgende
Bedingungen:
-
Täglich sollen 6 Priester sein Gedächtnis,
das seiner Frau und seiner Verwandten feiern.
-
Von Ostern an soll das Kloster die Einkünfte an
Käse, Zinsen und Besthäuptern mit Eiern bekommen.
-
Sechs Kranke und Lahme sollen im Siechenhaus des Klosters
mit Fleisch, Eiern, Weißbrot und Wein versorgt
werden.
-
Täglich sollen an der Klosterpforte an 50 Arme
Almosen gereicht werden.
-
Vor dem Eingang des Kapitels [=Kapitelsaals?], in dem
er und seine Frau begraben werden wollen, soll jede
Nacht ein Licht brennen.
-
Auch vor dem Altar, der auf ihre Bitten hin dem hl.
Remigius geweiht ist, soll jede Nacht ein Licht brennen.
-
Im Kloster Disibodenberg soll auf Kosten des Klosters
Werschweiler vor dem Hochaltar Tag und Nacht ein Licht
brennen.
-
Die Kirche auf dem St. Remigiusberg soll vom Kloster
Werschweiler jährlich je 20 Malter Korn und Hafer
bekommen. Dafür soll dort in der St. Michaelskapelle
für die Aussteller und ihre Vorfahren eine Messe
gelesen und ein Licht brennen gehalten werden. Geschieht
dies nicht, kann Werschweiler die Gefälle behalten
und armen Leuten austeilen.
-
In Offenbach soll vor dem Hochalter Unserer Lieben Frau
ein Licht brennen.
-
Wird im Kloster Werschweiler die Jahrzeit gehalten,
bekommen die Brüder Fisch, Weißbrot und Wein;
die Armen bekommen Almosen.
-
Nach Gerlachs Tod hat seine Frau auf die geschenkten
Güter keinen Anspruch.
Zeugen:
Ritter Filman, gen. Sowe, Heinrich, Pleban in Kusel, Ritter
Gottfried von Rulsperg, Burgmann auf Lichtenberg, Heinrich,
sein Notar.
S: die zwei Ausst.
1258,
mense Augusto in Inventione s. Stephani prothomartiris.