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Kaiserstraße

Vom Alten Rathaus nach Westen zieht die Kaiserstraße in Richtung auf das ehemals selbständige - und ältere - Dorf Dinglingen. Die Straße selbst ist in ihrem Verlauf älter als die Stadt, es ist die Straße von Dinglingen ins Schuttertal, die bei der dritten Stadterweiterung mit in die Stadt einbezogen und der Kontrolle durch die Stadt unterworfen wurde.

Die Kaiserstraße macht bei dem im Jugendstil erbauten Kaufhaus eine Biegung nach links, um dann erst wieder die alte Richtung aufzunehmen. Diese Biegung geht auf den Verlauf der alten Mauer der zweiten Stadterweiterung zurück. Die Mauer der dritten Erweiterung ist entlang der Nordumgehung (Turmstraße) teilweise noch erhalten.

Alte Wirtschaft "Zum Brünnle"Das Gebiet rechts der Straße wurde in jüngster Vergangenheit saniert. Hier stand, den "alten" Lahrern wohl bekannt, die Wirtschaft der einstigen "Brünnle-Brauerei", eine von zahlreichen Brauereien in der Stadt.

Das "Grausenloch", ein Turm der alten Stadtmauer

Dem Verlauf der Stadtmauer folgend zieht eine kleine Gasse nach Norden. Hier steht mit dem "Grausenloch" der Stumpf eines Befestigungsturms der Stadtmauer. Der Name, wenn er denn original ist, deutet auf eine Bestimmung als Gefängnisturm hin. Das "Grausenloch" stand Pate bei der Benennung der Narrenzunft "Grusilochzottli", die 1938 aus der Taufe gehoben wurde. Diese fasnächtliche Schauergestalt wurde kurzerhand in den Storchenturm verlegt.
 

Barockes Haus der einstigen Handeslgesellchaft Stoesser-FischerAm Ende der ummauerten engeren Altstadt steht das barocke Haus der einstigen Handelsgesellschaft Stoesser-Fischer, ein achtachsiges Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Mansarddach. Es wurde 1783 - 1790 von den beiden Handelsleuten Authenried und Hugo auf dem Gelände des ehemaligen Stadtgrabens errichtet. Eine breite Tordurchfahrt führte in einen großen Hinterhof, den zur Bauzeit Fabrik, Remise, Scheuer und Ställe umstanden. Seinen Namen hat es von Heinrich Stoesser-Fischer, der es 1859 kaufte.

 

Dinglinger Zollhaus Das ehemalige "Dinglinger Zollhaus" markiert die Grenze der städtischen Privilegien und damit des städtischen Zoll- und Stapelrechts.
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