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Die Goldene Bulle schrieb auch die Erzämter
der vier weltlichen Kurfürsten
fest:
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Erzmarschall |
Das Amt des Erzmarschalls hatte der Kurfürst von Sachsen.
Zur Ausübung dieses Amtes war vor dem Gebäude, in dem der Kaiser
seinen Hof hielt, ein Hafer-Haufen aufzuschütten, der dem Pferd
des Kurfürsten bis an die Brust reichte. Der Kurfürst sollte
einen Becher und einen Stab halten, beide mit einem Gewicht von
12 Mark Silber. Das Maß sollte er mit Hafer füllen und einem
Diener reichen. Nachdem er dann seinen Stab in den Hafer gesteckt
hatte, sollte er davonreiten, währen der Unter-Marschall von
Pappenheim den restllichen Hafer verteilen sollte.
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Erzkämmerer |
Das Amt des Erzkämmerers steht dem Markgrafen von Brandenburg
zu.
Der Erzkämmerer führt eine silberne Waschschüssel mit sich, 12
Mark Silber schwer, die mit Wasser gefüllt ist, und ein schönes
Handtuch. Das reicht er, nachdem er vom Pferd abgestiegen ist,
dem Kaiser, der sich damit die Hände wäscht.
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Erztruchsess |
Der Pfalzgraf bei Rhein ist Erztruchsess.
Der Pfalzgraf hat vier Schüsseln, jede vier Mark Silber schwer,
in seinen Händen mit Speisen, die er dem Kaiser vorsetzt.
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Erzmundschenk |
Der König von Böhmen ist Erzmundschenk.
Der König von Böhmen führt als Erzmundschenk einen silbernen
Pokal von 12 Mark Silber Gewicht, der zugedeckt und mit Wasser
und
Wein gemischt gefüllt ist. Diesen reicht er dem Kaiser zu trinken.
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Als Kurfürst Friedrich II. von der
Pfalz 1544 von Kaiser Karl V. das Privileg erhielt, den Reichsapfel
im
Wappen
zu tragen, galt dieser Reichsapfel sehr bald schon als das Abzeichen
der Truchsessenwürde. Folgerichtig galt er nach der Eroberung der
Kurpfalz durch den Herzog von Bayern gemeisam mit der pfälzischen
Kurwürde als Kriegsbeute und wurde ab 1628 von diesem geführt.
Als 1648 die pfälzische Kur neu errichtet wurde, blieben
Reichsapfel und Truchsessenamt bei Bayern, für die Pfalz wurde
ein neues Erzschatzmeisteramt eingeführt.
MIt der Ächtung des Bayernherzogs im Spanischen Erbfolgekrieg
erhielt die Pfalz kurzzeitig den Reichsapfel wieder zurück, musste
ihn aber 1714 im Frieden von Rastatt wieder an Bayern abgeben.
Die Auseinandersetzungen darüber mit Bayern und um das Erzschatzmeisteramt
mit dem Kurfürstentum Hannover zogen sich bis zum Abschluss des
Wittelsbacher Hausvertrags von 1726 hin. |
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