Die Goldene Bulle von 1356


Das Truchsessen-Amt

 

Die Goldene Bulle schrieb auch die Erzämter der vier weltlichen Kurfürsten fest:

Erzmarschall

Das Amt des Erzmarschalls hatte der Kurfürst von Sachsen.
Zur Ausübung dieses Amtes war vor dem Gebäude, in dem der Kaiser seinen Hof hielt, ein Hafer-Haufen aufzuschütten, der dem Pferd des Kurfürsten bis an die Brust reichte. Der Kurfürst sollte einen Becher und einen Stab halten, beide mit einem Gewicht von 12 Mark Silber. Das Maß sollte er mit Hafer füllen und einem Diener reichen. Nachdem er dann seinen Stab in den Hafer gesteckt hatte, sollte er davonreiten, währen der Unter-Marschall von Pappenheim den restllichen Hafer verteilen sollte.

Erzkämmerer

Das Amt des Erzkämmerers steht dem Markgrafen von Brandenburg zu.
Der Erzkämmerer führt eine silberne Waschschüssel mit sich, 12 Mark Silber schwer, die mit Wasser gefüllt ist, und ein schönes Handtuch. Das reicht er, nachdem er vom Pferd abgestiegen ist, dem Kaiser, der sich damit die Hände wäscht.

Erztruchsess

Der Pfalzgraf bei Rhein ist Erztruchsess.
Der Pfalzgraf hat vier Schüsseln, jede vier Mark Silber schwer, in seinen Händen mit Speisen, die er dem Kaiser vorsetzt.

Erzmundschenk

Der König von Böhmen ist Erzmundschenk.
Der König von Böhmen führt als Erzmundschenk einen silbernen Pokal von 12 Mark Silber Gewicht, der zugedeckt und mit Wasser und Wein gemischt gefüllt ist. Diesen reicht er dem Kaiser zu trinken.

 

Als Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz 1544 von Kaiser Karl V. das Privileg erhielt, den Reichsapfel im Wappen zu tragen, galt dieser Reichsapfel sehr bald schon als das Abzeichen der Truchsessenwürde. Folgerichtig galt er nach der Eroberung der Kurpfalz durch den Herzog von Bayern gemeisam mit der pfälzischen Kurwürde als Kriegsbeute und wurde ab 1628 von diesem geführt. Als 1648 die pfälzische Kur neu errichtet wurde, blieben Reichsapfel und Truchsessenamt bei Bayern, für die Pfalz wurde ein neues Erzschatzmeisteramt eingeführt.

MIt der Ächtung des Bayernherzogs im Spanischen Erbfolgekrieg erhielt die Pfalz kurzzeitig den Reichsapfel wieder zurück, musste ihn aber 1714 im Frieden von Rastatt wieder an Bayern abgeben. Die Auseinandersetzungen darüber mit Bayern und um das Erzschatzmeisteramt mit dem Kurfürstentum Hannover zogen sich bis zum Abschluss des Wittelsbacher Hausvertrags von 1726 hin.

     

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