Die Goldene Bulle von 1356


Das Reichsvikariat

 

Kurfürst Ludwig III. als Reichsvikar

Als Reichsvikar war Kurfürst Ludwig während des Konstanzer Konzils (1414 - 18) auch Stellvertreter des Kaisers in der Leitung des Konzils (Protector) und vollzog unter anderem auch das Urteil gegen Jan Hus wegen Ketzerei.

Chronik des Ulrich von Richental, Bl. 20:
Die Hinrichtung des Hieronymus von Prag als Ketzer auf dem Konzil von Konstanz unter der Leitung des Kurfürsten Ludwig als Reichsvikar
Hier wird Hieronymus von Prag, ein Anhänger der Lehre Hus', zum Scheiterhaufen geführt, um verbrannt zu werden. Der Verurteile trägt eine hohe Papiermütze mit der Aufschrift "Erisa archa" (Erzketzer), Knechte führen ihn zum Scheiterhaufen, der gerade aufgeschichtet wird. Der Kurfürst im Hintergrund ist an seiner Fahnenlanze zu erkennen.
Kurfürst Ludwig war außerdem verantwortlich für die Gefangenschaft des abgesetztes Papstes Johannes (XXIII.), der 1415 - 1418 in der bei Mannheim gelegenen Zollburg Eichelsheim festgesetzt wurde.
  

Chronik des Ulrich von Richental, Exemplar St. Georgen
Bad. Landesbibliothek Karlsruhe, Cod. St. Georgen (Pap. Germ.), Bl. 20

Die Stellung der pfälzischen Kurfürsten als Reichsvikare, d.h. als Stellvertreter der Kaisers, war in der Reformationszeit auch ausschlaggebend für die vorsichtig-taktierende Haltung gegenüber der lutherischen Lehre. Persönlich der Reformation durchaus aufgeschlossen lehnten sowohl Ludwig V. (1508-1544) als auch Friedrich II. (1544 - 1556) eine offizielle Stellungnahme ab.

     

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