Eigenkloster
abhängige
Stellung einer Klostergründung innerhalb des Besitzes
seines Gründers, geht auf eigenkirchliche Vorstellungen
zurück. Im Früh- und Hochmittelalter standen Eigenklöster
oft unter der Leitung eines aus der Gründerfamilie stammenden
Laienabts. Gegen das Eigenklosterwesen richtete sich zunächst
die cluniazensische
und die Hirsauer
Reform, dann auch der Investiturstreit. Das
Wormser Konkordat von 1122 machte den eigenkirchlichen
Rechten des Adels ein Ende und wandelte sie in Vogteirechte
um, ähnlich dem Patronatsrecht bei Kirchen, das wiederum
bis zum 2. Vatikanischen Konzil 1971 bestand.
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