Grundbegriffe: Kloster

  

Eigenkloster

abhängige Stellung einer Klostergründung innerhalb des Besitzes seines Gründers, geht auf eigenkirchliche Vorstellungen zurück. Im Früh- und Hochmittelalter standen Eigenklöster oft unter der Leitung eines aus der Gründerfamilie stammenden Laienabts. Gegen das Eigenklosterwesen richtete sich zunächst die cluniazensische und die Hirsauer Reform, dann auch der Investiturstreit. Das Wormser Konkordat von 1122 machte den eigenkirchlichen Rechten des Adels ein Ende und wandelte sie in Vogteirechte um, ähnlich dem Patronatsrecht bei Kirchen, das wiederum bis zum 2. Vatikanischen Konzil 1971 bestand.

 

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