Grundbegriffe: Kloster

  

Cellerar

"Kellermeister" des Klosters, derjenige der Mönche, der die Aufsicht über den Wirtschaftsbetrieb des ganzen Klosters hat und damit sowohl die Vorräte als auch Einkauf und Verkauf kontrolliert.
Die Benediktinerregel gibt dem Cellerar eine ganz besondere Stellung nach Abt und Prior: "Als Cellerar des Klosters werde aus der Gemeinschaft ein Bruder ausgewählt, der weise ist, reifen Charakters und nüchtern. Er sei nicht maßlos im essen, nicht überheblich, nicht stürmisch, nicht verletzend, nicht umständlich und nicht verschwenderisch." Dieser solle "alle Geräte und den ganzen Besitz des Klosters ... als heiliges Altargerät" betrachten (Kapitel 31).
Arbeitsbereich des Cellerars ist das Cellerarium, der "Keller", der allerdings die großen Lagergebäude wie Zehntscheuer und Fruchtkasten umfasst.

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