Die pfälzischen Linien


Neuburg

 

Das Fürstentum (Herzogtum) Pfalz-Neuburg wurde 1505 durch den Kölner Spruch, der die Erbfragen nach dem Landshuter Erbfolgekrieg regelte, geschaffen. Dieser Entscheid regelte die Erbansprüche der Söhne des Pfalzgrafen Ruprecht und seiner Gemahlin Elisabeth von Bayern-Landshut, Ottheinrich und Philipp, indem aus dem strittigen niederbayerischen Anteil ein eigenes Fürstentum Neuburg herausgelöst und den Kindern Ruprechts überlassen wurde. Das neue Fürstentum, die "Junge Pfalz" genannt, umfasste einen Streifen entlang der Donau von Lauingen bis Reichertshofen (südl. Ingolstadt) sowie Teile der ebenfalls niederbayerischen Oberpfalz um Hilpoltstein, Burglengenfeld, Sulzbach und Weiden.

1556 erbte Ottheinrich nach dem kinderlosen Tod seines Onkels, des Kurfürsten Friedrich II., die Kurpfalz mit der Kurwürde und übergab 1557 das Fürstentum Neuburg seinem Vetter und Hauptgläubiger, dem Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken. Als sich nach dessen Tod 1559 seine fünf Söhne das väterliche Erbe teilten, folgte der älteste Sohn Philipp Ludwig (1547 - 1614) im Herzogtum Neuburg nach.

Nach seinem Tod wurde erneut geteilt: Wolfgang Wilhelm (1578 - 1653) als der Älteste erhielt Neuburg, August (1582 - 1632) begründete mit den Besitzungen in der Oberpfalz die jüngere Linie Sulzbach, Johann Friedrich (1587 - 1644) erhielt Hiltpoltstein als Ausstattung, starb allerdings kinderlos, so dass sein Besitz an die Neuburger Hauptlinie zurückfiel.

Wolfgang Wilhelm hatte inzwischen mit dem 1614 geschlossenen Vertrag von Xanten das Erbe seiner Mutter, der Herzogin Anna von Jülich, Kleve und Berg angetreten und war zur Sicherung seiner Ansprüche 1613 zum katholischen Glauben übergetreten. Der Erbausgleich mit Brandenburg wies die Herzogtümer Jülich und Berg Neuburg, das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Ravensberg und die Grafschaft Mark Brandenburg zu.

Wolfgang Wilhelms Sohn Philipp Wilhelm (1615 - 1690) war nach dem Aussterben der Simmernschen Kurlinie in Heidelberg 1685 der nächste Erbberechtigte auf die Kurpfalz, überließ aber seinem Sohn Johann Wilhelm noch zu seinem Lebzeiten die Regierung und zog sich aus Altersgründen nach Neuburg zurück. Er verheiratete seine Tochter Eleonore mit Kaiser Leopold I., Marie Sophie Elisabeth mit König Peter von Portugal und Maria Anna mit König Karl II. von Spanien, was der Familie einen Erbanspruch auf den spanischen Thron verschaffte, sie aber gleichzeitig in scharfen politischen Gegensatz zu Frankreich brachte.

Das Haus Neuburg endete mit dem kinderlosen Tod der beiden Brüder Johann Wilhelm (1658 - 1716, Kurfürst 1690) und Karl III. Philipp (1661 - 1742, Kurfürst 1716). Letzterer musste, um die Herzogtümer Jülich und Berg und die Kurpfalz in der Wittelsbacher Familie zu halten, eine Ehe zwischen seinen drei Enkelinnen, Töchter seiner einzigen Tochter Elisabeth (1693 - 1728) und den nächst erbberechtigten Familienmitgliedern, dem Pfalzgrafen Carl Theodor von Sulzbach, dem Pfalzgrafen Friedrich Michael von Birkenfeld und Herzog Clemens de Paula von Bayern arrangieren.

Nachdem auch Kurfürst Carl Theodor keine Erben hinterließ, fiel der gesamte wittelsbachische Besitz, bestehend aus dem Kurfürstentum Bayern, der Kurpfalz, dem Herzogtum Berg und der Pfalzgrafschaft Sulzbach 1799 an den nächsten Erbbrechtigten Maximilian Josef, den Herzog von Zweibrücken und Pfalzgrafen von Rappoltstein. Seine Rechte über Rappoltstein und Bischweiler waren inzwischen allerdings von der französischen Nationalversammlung kassiert worden, das Herzogtum Zweibrücken wie auch das Herzogtum Jülich von französischen Truppen besetzt worden. Er wurde 1806 der erste König von Bayern.

     

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