Hermann von Stahleck († 20. September 1156) war
der Sohn des in Franken (Kissingen, Bamberg) begüterten
Goswin und der Luitgard von Hengebach, der Witwe Heinrichs
I. von Katzenelnbogen. Er war verheiratet mit Gertrud,
der Schwester König Konrads III. Er war Graf von Höchstadt
(an der Aisch) und hatte von väterlicher Seite Besitz
um Bacharach mit der Burg Stahleck, nach der er sich nannte.
Aus salisch-staufischem Erbe seiner Frau dürften Besitzungen
um Maulbronn stammen. Als erster der Pfalzgrafen hatte
er auch die Vogtei über das Remigiusland in der Hinterpfalz
um Kusel inne.
Mit Hermann setzte sich der Titel „Rheinischer Pfalzgraf“,
der zunächst nur zur Unterscheidung von anderen Pfalzgrafen
gebraucht wurde, endgültig durch. Er erhielt die Pfalzgrafschaft
zu Lehen, nachdem sein Vorgänger, der Babenberger
Heinrich Jasomirgott in der Auseinandersetzung des Königs
mit den Welfen 1141 das Herzogtum Bayern erhalten hatte.
Hermanns Amtszeit war geprägt von Auseinandersetzungen
mit den Erzbischöfen von Trier und Mainz – mit
jenem um die Burg Treis, mit diesem um Recht bei Bingen
und im Naheraum. Beide Streitfälle konnte der Pfalzgraf
nicht für sich entscheiden. Als letzter der Pfalzgrafen
nahm er noch Vogteirechte über die Abtei Werden an
der Ruhr wahr, bevor das Erzstift Köln hier politisch
dominierend wurde.
Hermann von Stahleck starb ohne Erben und wandte seine
mainfränkischen Besitzungen dem neugegründeten
Zisterzienserkloster Bildhausen bei Münnerstadt, einem
Zisterzienserinnenkloster bei Bamberg, wohin sich seine
Gemahlin Gertrud im Alter zurückzog, und der Abtei
Ebrach, wo er begraben wurde, zu.
Friedrich Barbarossa verlieh die heimgefallene Pfalzgrafschaft
seinem Halbbruder Konrad.
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