Der
Rheinbund 1806
Der
"Rheinbund" und das Ende des Alten Reiches Der Friede von
Preßburg ermöglichte auch Napoleon, über einen Sonderbund
des "Dritten Deutschland", d. h. der Mittelstaaten außer
Österreich und Preußen, die Reichsverfassung zu Fall zu
bringen. Damit sollte einerseits Österreich weiter eingeschränkt,
Deutschland aber auch dem französischen Einfluß weiter geöffnet
werden, indem dieser Bund sich an Frankreich als Schutzmacht
anlehnte. Der Kaiserkrönung Napoleons 1804 hatte im selben
Jahr noch Kaiser Franz II. mit der Annahme des österreichischen
Kaisertitels geantwortet und damit deutlich gezeigt, daß
er selbst eigene territoriale Interessen über die Interessen
des Reiches stellte. Im Juli 1806 schließlich unterzeichneten
Vertreter von 16 deutschen Fürsten die Urkunde, durch die
sie sich vom Reich lösten und einen eigenen Bund souveräner
Staaten unter dem Schutz Frankreichs bildeten ("Rheinbund"-Akte).
Wichtigste Bestimmung des Vertrages mit Frankreich war die
Unterstellung der Truppen unter französischen Befehl. Einem
französischen Ultimatum folgte am 6. August 1806 schließlich
die Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II., der das
Reich für erloschen erklärte. Allerdings war die Reichsverfassung
bereits durch die Bestimmung der Rheinbundakte, daß kein
Gesetz des Alten Reiches ein Mitglied des Bundes über dessen
Interessen hinaus binden dürfe, bereits so weit verletzt,
daß das Reich und seine Verfassung schon vor der definitiven
Auflösung bereits nur mehr ein Schatten ihrer selbst waren.
Mit der Begründung dieses Bundes verbunden war ein weiterer
Gebietszuwachs Badens, Württembergs und Bayerns, diesmal
auf Kosten der reichsritterschaftlichen Gebiete (weitere
Mediatisierung), der Markgraf von Baden wurde künftig Großherzog. Die
französische Vormachtstellung im Gebiet des alten Deutschen
Reiches wurde im Frieden von Tilsit (1807) auf Kosten Preußens
weiter gefestigt durch die Errichtung des Königreichs Westfalen
(aus Hannover, Braunschweig, sowie Teilen Preußens und Hessens)
unter Napoleons Bruder Jerome und durch die Begründung eines
Großherzogtums Warschau aus den preußischen Anteilen an
der zweiten und dritten Polnischen Teilung (in Personalunion
mit dem Rheinbundmitglied Sachsen verbunden). Um die Handelssperre
gegen England ("Kontinentalsperre") besser kontrollieren
zu können, wurde 1810/11 das Nordseeküstengebiet mit einem
breiten Streifen Hinterland, einschließlich der Städte Bremen,
Hamburg und Lübeck, besetzt und Frankreich direkt angegliedert.
Damit hatte sich unter französischem Einfluß die politische
Landkarte Mitteleuropas entscheidend verändert: - Das Heilige
Römische Reich Deutscher Nation existierte nicht mehr; -
die alten Großmächte Österreich und Preußen waren aus der
Mitte Deutschlands abgedrängt; - statt einer unübersehbaren
Vielzahl von kleinen und kleinsten Herrschaften und Fürstentümern
gab es abgerundete ("arrondierte") Staaten mittlerer Größe,
die unter sich und mit Frankreich ein enges Bündnis geschlossen
hatten. - Frankreichs Grenzen lagen an Rhein und Nordsee; -
die französische Armee - darunter v. a. die Kontingente
der Rheinbundstaaten - rüstete sich zum Angriff auf Rußland,
von dem von 400 000 Soldaten nur 10 000 zurückkehren sollten.
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