Baden-Württemberg - Das große Landeswappen

  

Das Landeswappen wird im Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954 beschrieben und bewahrt die Traditionen der früheren Länder und Landesteile. Es zeigt im goldenen Schild drei schwarze Löwen mit roten Zungen, das Wappen der Staufer, die im Mittelalter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Herzöge von Schwaben waren.
Es steht gleichermaßen für die ehemals staufische Pfalz wie für das ostfränkische Hausmachtgebiet der Staufer. Nach dem Untergang der Staufer im 13. Jahrhundert lebte es im Wappen des Schwäbischen Kreises bis ins 19. Jahrhundert, im würt-tembergischen Königs- und Staatswappen bis in das 20. Jahrhundert weiter.

Im Großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Franken (die weiß-roten Speerspitzen des Herzogtums Ost-franken, „fränkischer Rechen" genannt), Hohenzollern (weiß-schwarz gevierter Schild), Baden (roter Schrägbalken im goldenen Feld), Württemberg (drei Hirsch-stangen), Kurpfalz (staufischer Löwe in Schwarz) und Vorderösterreich (rot-weiß-roter Bindenschild). Das Schild wird von dem goldenen Hirsch, dem württembergischen Schildhalter zur Linken, und von dem Greif, dem badischen Schildhalter und Wappentier zur Rechten, gehalten; diese sind rot bewehrt, d.h. mit roten Hufen bzw. roten Krallen versehen. Im Kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone (sogenannte Volkskrone).

Das Große Landeswappen führen der Landtag, die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, die Landesvertretung beim Bund, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, der Rechnungshof sowie die Regierungspräsidien. Das Kleine Landeswappen dürfen die übrigen Landesbehörden und die Notare führen. Der Ministerpräsident kann die Genehmigung erteilen, sofern andere Behörden als die Landesbehörden das Landeswappen führen wollen.

Das Landeswappen ist ein Hoheitszeichen des Landes Baden-Württemberg und wird hier ausschließlich zum Zweck der Dokumentation wiedergegeben. Jede Verwendung des Wappens im öffentlichen Bereich unterliegt der Genehmigung durch das Staatsministerium des Landes.

.Die Landesteile:

Ostfranken
Hohenzollern
Baden
Kurpfalz
Württemberg
Voderösterreich

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Entstehung des Landes

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