Grundbegriffe: Kloster

  

Säkularisation

Aufhebung eines Klosters und Eingliederung seines Besitzes in den Vermögensbestand eines Staates.
Die erste Welle der Säkularisation betraf die Klöster der evangelisch gewordenen Landesherren des 16. Jahrhunderts. Hier wurde der Klosterbesitz eingezogen, der Baubestand des Klosters für gewerbliche Anlagen (Kurpfalz) oder zur Einrichtung von Schulen (Württemberg) genutzt.
Die zweite Welle der Säkularisation brachte den Klöstern am Beginn des 19. Jahrhunderts das Aus, als im 1803 Gefolge der Entschädigung der deutschen Fürsten und des des Reichsdeputationshauptschlusses fast alle noch bestehenden Klöster aufgehoben wurden. Kurz danach wurden viele Klosteranlagen abgebrochen (z. B. Tennenbach), der Klosterschatz an Wertgegenständen und Gewändern wurde zu Repräsentationsobjekten der Fürstenhäuser umgearbeitet, was nicht derart weiterverwendet werden konnte, wurde eingeschmolzen.

Säkularisation darf insbesondere im deutschen Raum nicht als "Verstaatlichung" bezeichnet werden, da das Kloster in vielen Fällen selbst einen "Staat" bildete.

 

 

im Detail:

weiter:

 

siehe auch:
 

in Landeskunde online:

Säkularisation 1803

zurück:

Startseite | Kultur | Register | Impressum | zur ZUM | - Frameseite Glossar -
© Badische Heimat/Landeskunde online 2006