Grundbegriffe: Kloster

  

Hospital

(süddeutsch Spital), Stätte der Fürsorge und Pflege für Kranke, die nach der christliche Lehre eine Hauptaufgabe der Nächstenliebe ist. Kapitel 36 der Benediktinerregel sieht vor:
1. Die Sorge für die Kranken muss vor und über allem stehen: man soll ihnen so dienen, als wären sie wirklich Christus;
2. hat er doch gesagt: "Ich war krank, und ihr habt mich besucht",
7. Die kranken Brüder sollen einen eigenen Raum haben und einen eigenen Pfleger, der Gott fürchtet und ihnen sorgfältig und eifrig dient.

Im Zusammenhang mit der Krankenpflege steht auch die besondere Leistung der Klöster in der Heilkräuterkunde (Apotheke). Klöster leisteten Vorbildliches in der Krankenpflege für die Bevölkerung.
Zu unterscheiden vom Siechenhaus.
Im späteren Mittelalter ging ein Teil der Fürsorge für Alte und Kranke auf die Spitäler in den Städten über.

Bild: Beaune (Burgund), Hôtel-Dieu, das berühmteste Beispiel für spätmittelalterliche Spitäler

 

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