Stichworte zur Epoche - Spätmittelalter

  

Die Goldene Bulle von 1356

Die Goldene Bulle stellt eines der wichtigsten Grundgesetze des heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation dar. Es wurde in seinem ersten Teil (Kap. I - XXIII) am 10. Januar 1356 unter Berufung auf die kaiserliche Autorität auf einem Hoftag in Nürnberg verkündet und am 25. Dezember desselben Jahres nach Rat der Kurfürsten und unter Beteiligung des Regenten (und späteren Königs) Karl V. von Frankreic sowie eines päpstlichen Legaten auf einem Hoftag in Metz durch die Kapitel XXIV - XXXI ergänzt.
Der grundlegendste Artikel der Goldenen Bulle schreibt das alleinige Wahlrecht der sieben Kurfürsten fest, das sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts bereits in der Weise herauskristallisiert hatte (Kap. VII). Es sind dies die drei "rheinischen" Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, sowie der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Ihre Fürstentümer unterliegen als "Kurfürstentümer" besonderen Einschränkungen des Erbrechts und sind künftig unteilbar, womit die Siebenzahl der Kurstimmen garantiert bleibt.
Mit dieser Regelung war zwar das Wahlrecht der Kurfürsten festgeschrieben, verband sich jedoch mt einer unbedingten Erblichkeit ihrer Fürstentümer. Die weiteren Bestimmungen über das Wahlverfahren wie dasWahlausschreiben oder die Mehrheitsentscheidung der Anwesenden sicherten die Königswahl gegen Doppelwahlen und längere Thronvakanzen.

Dass die "Goldene Bulle", die übrigens erst im 15. Jahrhundert diesen Namen erhielt, wurde 1356 erlassen, weil Karl IV. nach seiner Rückkehr von der Kaiserkrönung in Rom seit 118 Jahren der erste vom Papst anerkannte Kaiser war. Die Verfassungsurkunde stellt auch einen Kompromiss zwischen den - auf diesem Hinterrund zu sehenden - noch weiter reichenden Reformplänen des Luxemburgers und den Interessen der übrigen Kurfürsten dar.
 

Bild: Pergamentlibell (Faksimile), 24 Blätter, Goldbulle Kaiser Karls IV. an grüner Seidenschnur
Stuttgart, Hauptstaatsarchiv
Katalog "Griff nach der Krone" Nr. 27

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Goldbulle

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