Leipziger Messe


Geleitschutzprivileg des Markgrafen Dietrich von Landsberg, 1268

"Wir anerkennen, dass wir alle Kaufleute, woher sie auch sein mögen, wenn sie Kaufmannswaren in unserer Stadt Leipzig erwerben wollen oder besitzen, auch wenn wir gerade mit den Kerren genannter Kaufleute in offener Fehde stehen sollten, in dieser unserer Stadt nicht behindern oder ihre Güter beschlagnahmen werden."

Bild: Messe Leipzig
 
   

im Detail:

 

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Privileg Maximilians I., 1497

siehe auch:

Gebäude
Marktszenen
Mustermesse

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Leipzig, die Stadt


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