21.11.22

Abriss des Kompressorenhauses im ehemaligen Steinbruch in Schriesheim ausgesetzt

Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege wird erwartet

(rpka) Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe soll im Naturschutzgebiet Ölberg in Schriesheim das sogenannte Kompressorenhaus, ein Gebäude der ehemaligen Steinbruchanlage, abgerissen werden. Das Gebäude liegt direkt an einem Wander- und Forstweg im Wald des Naturschutzgebietes Ölberg. Müll und andere Hinterlassenschaften zeigen, dass es als Lager-, Übernachtungs- und Partystätte genutzt wird. Dies ist nach Naturschutzgebietsverordnung nicht zulässig und stellt eine erhebliche Störung für das Naturschutzgebiet Ölberg dar.. Ursprünglich war der Abriss des Kompressorenhauses für kommende Woche geplant, wurde nun aber ausgesetzt, da noch eine Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege abzuwarten ist. Der Abriss war zwischen der Stadt Schriesheim und dem Regierungspräsidiums Karlsruhe abgestimmt.

Aufgrund von Bedenken aus der Bevölkerung, es könne sich um ein denkmalwürdiges Gebäude handeln, fand am Donnerstag, 17. November 2022, ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und der Stadt Schriesheim statt. Das Landesamt für Denkmalpflege wird das Gebäude aus Sicht des Denkmalschutzes bewerten und in den nächsten Tagen dazu eine Stellungnahme abgeben. Auf Basis dieser Stellungnahme und in Abstimmung mit der Stadt Schriesheim wird das Regierungspräsidium Karlsruhe über einen möglichen Abriss beziehungsweise Erhalt des Gebäudes entscheiden.

Das Kompressorenhaus befindet sich im Naturschutzgebiet Ölberg, welches im Bereich des ehemaligen Steinbruchs Schriesheim liegt. Das Kompressorenhaus stellt aufgrund seiner illegalen Nutzung eine Störung für das Naturschutzgebiet dar. Bereits im Vorfeld wurde geprüft, ob das Gebäude von geschützten Arten besiedelt ist. Diese Untersuchung ergab, dass das Gebäude keine Bedeutung für den Artenschutz hat. Zur Sicherheit wird allerdings unmittelbar vor dem Start der Abriss-Arbeiten eine erneute Begehung durchgeführt. Diese Kontrolle wird nun ebenfalls zunächst ausgesetzt.

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