12.4.18

Festung Landau als Gesamtanlage geschützt

(gke) Eine der „stärksten Festungen der Christenheit“ wollte der Sonnenkönig Ludwig XIV. hier errichten, der berühmte französische Festungsbaumeister Vauban lieferte ihm dazu die Pläne: Landau blickt auf eine bedeutende Zeit als Festungsstadt zurück. Erst nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurde der 1688-91 errichtete barocke Bastionenring geschleift. Bis auf zwei prächtige Festungstore und einige bauliche Reste ist die Befestigung heute weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Doch zeigte sich in den letzten Jahren bei Grabungen und Bauarbeiten immer wieder, dass beachtliche Teile der Festung unter der Oberfläche erhalten geblieben sind. Tatsächlich trug man nur die oberen Partien der Wälle ab, während Gräben, Kanäle und Gangsysteme zugeschüttet und planiert wurden. Standen bisher ausschließlich einzelne obertägige Festungsreste unter Denkmalschutz, so ist nun der vollständige Wallring als „bauliche Gesamtanlage“ zusammengefasst worden. Darüber hinaus ist die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes in Vorbereitung. Mit der Unterschutzstellung soll die historische Bedeutung dieser „verborgenen Festung“ gewürdigt und ihr Bestand für die Nachwelt bewahrt werden.

Modell der Festung Landau | Stadtarchiv Landau | Bild: Georg Peter Karn

Modell der Festung Landau | Stadtarchiv Landau
Bild: Georg Peter Karn

Festung Landau, Reste der Lunette 38
Bild: Stadtbauamt Landau

Alte Festung – neues Denkmal“ hieß am 1.2.2017 eine Informationsveranstaltung, zu der die Stadt Landau eingeladen hatte, um Bedeutung und Konsequenzen des  Denkmalschutzes für die Stadtentwicklung zu erläutern. Im vollbesetzten Foyer des alten Kaufhauses standen Vertreter der Generaldirektion Kulturelles Erbe den Bürgern Rede und Antwort. In seiner Begrüßung nannte Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Festung einen „Schatz, der unter der Erde schlummert“ und wies auf den besonderen Impuls hin, der von dem Kulturdenkmal auf die Weiterentwicklung des Stadtbildes ausgehen könne. Dr. Doris Fischer von der Direktion Landesdenkmalpflege informierte darüber, dass die Ausweisung der Gesamtanlage in konstruktivem Dialog mit der Stadtverwaltung und dem Festungsbauverein entwickelt wurde. In einer Gesamterfassung wurden 2016 alle bekannten Festungsteile erschlossen und die denkmalpflegerisch relevanten Bereiche festgehalten. Der vorsorgliche Schutz trage bei anstehenden Baumaßnahmen auch zur Planungssicherheit bei. Über die Erhaltung und den konkreten Umgang mit den baulichen Resten werde dann jeweils im Einzelfall entschieden. Zur Verdeutlichung des Schutzumfangs und der Schutzziele ist zusätzlich eine Rechtsverordnung geplant, die durch die Stadt Landau verabschiedet wird.

Dr. David Hissnauer von der Direktion Landesarchäologie klärte über die Bedeutung des geplanten Grabungsschutzgebietes auf, das die frühzeitige Einbeziehung der archäologischen Belange in die Bauplanung gewährleistet. Der Generaldirektor der GDKE Thomas Metz kündigte die Ausarbeitung eines denkmalpflegerischen Zielplans an. Anliegen der Denkmalpflege sind dabei keine Freilegungen in großem Maßstab oder gar die Rekonstruktion von Festungswerken, sondern die Erhaltung der historischen Substanz und ihre sinnvolle Integration in die Stadtentwicklung. Wünschenswert wäre es, den Bestand zu dokumentieren und den übergreifenden Zusammenhang der Festung Landau in geeigneter Weise didaktisch darzustellen. In der anschließenden Frage- und Diskussionsrunde begrüßten viele der Teilnehmer die Unterschutzstellung als wichtigen Baustein zur Rechtssicherheit und zur Erhaltung des Kulturdenkmals.

Meldung der GKE vom 1.2.17

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