13.12.18

18 Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Das Drechslerhandwerk, die Helgoländer Dampferbörte, das Augsburger Hohe Friedensfest sowie 13 weitere Kulturformen zählen seit vergangenem Dienstag zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland.

(unesco) Das Drechslerhandwerk, die Helgoländer Dampferbörte, das Augsburger Hohe Friedensfest sowie 13 weitere Kulturformen zählen seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Das haben die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission heute entschieden. Zwei Modellprogramme wurden als „Gute Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes“ anerkannt.

Bier ist nicht gleich Bier. Die Oberpfälzer Zoiglkultur umfasst den gesamten Prozess von der Brauerei bis zum Ausschank. Foto unesco / © Reinhard FüttererDie Bewässerung der Queichwiesen in der Rheinebene zwischen Landau und Germersheim ist biht nur ökologisch wichtig zur Erhaltung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, sondern auch ein erhaltenswertes Kulturerbe. Foto: unesco/ © Interessensgemeinschaft QueichwiesenDie Bewässerung der Queichwiesen in der Rheinebene zwischen Landau und Germersheim ist biht nur ökologisch wichtig zur Erhaltung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, sondern auch ein erhaltenswertes Kulturerbe. Foto: unesco/ © Interessensgemeinschaft QueichwiesenOben: Bier ist nicht gleich Bier. Die Oberpfälzer Zoiglkultur umfasst den gesamten Prozess von der Brauerei bis zum Ausschank. Foto unesco / © Reinhard Fütterer

Mitte und Unten: Die Bewässerung der Queichwiesen in der Rheinebene zwischen Landau und Germersheim ist biht nur ökologisch wichtig zur Erhaltung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, sondern auch ein erhaltenswertes Kulturerbe. In der Mitte ein Teilungswehr, unten die Schließung der Sperre von Hand. Fotos: unesco/ © Interessensgemeinschaft Queichwiesen

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport unterstreicht aus diesem Anlass: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigen den kulturellen Reichtum in Deutschland. Sie machen deutlich, wie viele Menschen jeden Tag kreativ tätig sind, ihr Wissen und Können fortentwickeln und weitergeben und so einen unverzichtbaren Beitrag zum Zusammenhalt und zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt: „Der Facettenreichtum Deutschlands als Kulturnation drückt sich gerade im Immateriellen Kulturerbe aus. Nur wer seine eigene Kultur kennt und pflegt, kann sich unbefangen und selbstbewusst auch Neuem stellen. Die Teilnahme am Verfahren zur Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis gibt damit auch Anlass zur Selbstvergewisserung. Die Neueinträge machen deutlich, auf welch unterschiedliche Art und Weise das Immaterielle Kulturerbe in Deutschland verankert ist und unsere kulturelle Identität mit prägt.“

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, betont: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigen die kulturelle Vielfalt und das besondere bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Unser immaterielles Kulturerbe ist durch vielfältige Einflüsse aus anderen Ländern geprägt und steht auch für die kulturellen Verflechtungen innerhalb Europas und darüber hinaus.“


Die 18 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

16 lebendige Kulturformen

Zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Erfahrungswissen. Insgesamt beinhaltet das Verzeichnis 97 Kulturformen und Modelle guter Praxis zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines Nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Die Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

 

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