Die pfälzischen Linien


Simmern-Zweibrücken

 

Mit der Teilung der Pfalz unter die Söhne Ruprechts III. im Mai 1410 erhielt der älteste, Ludwig, die seit der Goldenen Bulle von 1356 als unteilbar geltenden Kurlande ("Kurpfalz"), der zweite, Stephan, die linksrheinischen pfälzischen Güter mit den Zentren Simmern und Zweibrücken, Johann und Otto erhielten Ausstattungen in der Oberpfalz bzw. um Mosbach. Stephan hatte darüber hinaus die Anwartschaft auf das Erbe seiner Gemahlin, der Gräfin Anna von Veldenz. Nach dem Tod Ruprechts III. wurde das Erbe am 3. Oktober 1410 nach dieser Maßgabe geteilt.

Zu Simmern-Zweibrücken gehörten in seiner anfänglichen Ausstattung die Ämter Falkenburg, Guttenberg, Haßloch, Kirkel, Kreuznach, Laubenheim, Simmern und Zweibrücken, die allerdings teilweise noch verpfändet waren. Nach dem Tod seiner Schwägerin Elisabetha von Sponheim, der Witwe seines ältesten Bruders Ruprecht Pipan, fielen Stefan 1417 gemäß den Bestimmungen des Teilungsvertrags von 1410 aus deren Wittum Lambsheim, Oggersheim und Wachenheim zu. 1417 erwarb er durch einen Vergleich mit seinem Bruder Ludwig das Amt Wegelnburg.

Stefan führte eine lange und friedliche Herrschaft über sein Besitztum, das er durch weitere Erwerbungen noch vermehrte. Politisch war er eng mit seinem Schwiegervater Friedrich III. von Veldenz verbunden, beide verwalteten auch 1442 ihre Besitzungen gemeinsam. Nach dem Tod Graf Friedrichs III. im Oktober 1444 fielen die Veldenzischen Ämter Armsheim, Landsburg, Lauterecken, Lichtenberg, Meisenheim und Veldenz sowie Anteile an der Grafschaft Sponheim an Stefan. Mit dem kinderlosen Tod seines älteren Bruders Johann von Pfalz-Neumarkt fiel schließlich die halbe Oberpfalz an Stephan zurück, der sie für 96.000 Gulden (40.000 fl in bar und 56.000 fl in Pfandschaften) seinem jüngsten Bruder Otto von Pfalz-Mosbach überließ.

Stephan residierte zunächst im veldenzischen Hauptort Meisenheim und verlegte dann seine Residenz nach Zweibrücken.

Eine Erbregelung Stephans mit seinen Söhnen von 1444 sah eine Teilung des Herzogtums unter seine beiden Söhne Friedrich und Ludwig vor. Sie wurde nach dem Rückzug Stephans aus der Regierung 1453 und nach seinem Tod 1459 dergestalt umgesetzt, dass der nördliche Teil mit dem Zentrum Simmern zusammen mit Anteilen an der Grafschaft Sponheim an den älteren Sohn Friedrich, der den Titel eines Grafen von Sponheim annahm, der südliche Teil mit dem Zentrum Zweibrücken und mit der gesamten Grafschaft Veldenz an den jüngeren Sohn Ludwig fiel, der den Titel eines Grafen von Veldenz annahm.

Die so begründete Linie Simmern trat nach dem Tod des Kurfürsten Ottheinrich 1559 und dem Aussterben der älteren Kurlinie das Erbe in der Kurpfalz mit dem Kurfürstentum an, starb aber ihrerseits mit Karl II. 1685 aus. Die Linie Zweibrücken teilte sich im Lauf der folgenden Jahrhunderte in sechs Haupt- und weitere acht Nebenlinien, von denen die Linie Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler mit Maximilian Josef das Wittelsbacher Geschlecht als einzige ins 19. Jahrhundert hinein fortsetzte.

     

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