Die pfälzischen Linien


Zweibrücken-Birkenfeld

 

Mit der Teilung der Grafschaft Sponheim vor 1237 entstanden zwei langlebige Teilherrschaften, die Vordere Grafschaft Sponheim mit Bad Kreuznach und die Hintere Grafschaft mit Gütern im Mosel- und Naheraum  und der Starkenburg. Mit dem Aussterben der vorderen Linie 1417 fiel ein Fünftel der Vorderen Grafschaft an die Kurpfalz, vier Fünftel an Johann V. von Sponheim-Starkenburg (Hintere Grafschaft).

1422 verpfändete Johann V. ein zweites Fünftel der Vorderen Grafschaft an die Kurpfalz. Nach seinem Tod 1437 kam der restliche Besitz, das heißt die Hintere Grafschaft und die verbliebenen drei Fünftel der Vorderen Grafschaft zu gleichen Teilen an dessen Erben, die Markgrafen von Baden und die Grafen von Veldenz.

Die Grafen von Veldenz wiederum wurden 1444 von Pfalz-Simmern beerbt. Dieses erwarb 1504 das verpfändete zweite Fünftel von der Kurpfalz zurück und gab die Hälfte davon an Baden weiter.

Als nach dem Tod des Kurfürsten Ottheinrich in Heidelberg 1559 Pfalz-Simmern mit der Kurpfalz auch deren Anteile an der vorderen Grafschaft erbte, trat es in einem Erbausgleich gemäß den Bestimmungen des Heidelberger Sukzessionsvertrages von 1553 die Hälfte der Hinteren Grafschaft an Pfalz-Zweibrücken ab. Damit gehörten von der Vorderen Grafschaft ungeteilt drei Fünftel der Kurpfalz und zwei Fünftel Baden, während die Hintere Grafschaft ungeteilt zu gleichen Teilen Baden und Pfalz-Zweibrücken gehörte. Letzteres nutzte den Besitz zur Ausstattung der Nebenlinie Pfalz-Birkenfeld.

1707 wurde die Vordere Grafschaft zwischen Baden und der Kurpfalz real geteilt, 1776 auch die Hintere Grafschaft zwischen Baden und Pfalz-Zweibrücken.

Begründer der Linie Pfalz-Birkenfeld war Karl, der 5. Sohn Herzog Wolfgangs von Zweibrücken. Er erhielt als Ausstattung den pfälzischen Anteil an der Hinteren Grafschaft Sponheim und richtete in Birkenfeld seine Residenz ein, wo er das Schloss wesentlich ausbaute. 1595 sicherte er sich durch den Kastellauner Vertrag mit dem badischen Kondominatsherrn Eduard Fortunat in den Ämtern Birkenfeld und Allenbach die alleinigen Herrschaftsrechte (bis 1671).

Die Linie wurde zunächst durch seinen Sohn Georg Wilhelm (1591 - 1669) und dessen Sohn Karl Otto (1625 - 1671) fortgesetzt, endete aber durch den kinderlosen Tod des letzteren. Der Besitz fiel an die durch den zweiten Sohn des Pfalzgrafen Karl begründete jüngere Linie Birkenfeld-Bischweiler, deren Begründer Christian I. (1598 - 1654) im Elsass die Herrschaft Bischweiler bezogen hatte.

Dessen Sohn Christian II. war ab 1671 durch dieses Erbe der älteren Linie auch Pfalzgraf von Birkenfeld und trat 1673 mit der elsässischen Grafschaft Rappoltstein das Erbe seines Schwiegervaters an. Sein Sohn Christian III. löste 1717 die Hofhaltung in Birkenfeld auf und residierte überwiegend in Bischweiler und Straßburg. 1731 trat er aus Kleeburger Erbe das Herzogtum Zweibrücken an.

Dessen Sohn  Christian IV. war zunächst, nach dem Tod des Kurprinzen in Mannheim, der präsumptive Nachfolger des Kurfürsten Carl Theodor in der Kurpfalz. Er disqualifizierte sich allerdings durch seine unstandesgemäße Ehe mit der Tänzerin Marianne Camasse selbst, so dass das Herzogtum Zweibrücken mit dem Birkenfelder Erbe wie auch der Erbanspruch in der Kurpfalz an den Sohn seines Bruders Friedrich Michael, Karl August, überging.

Karl August führte 1776 im Zusammenwirken mit Baden die reale Teilung der Hinteren Grafschaft Sponheim durch und wählte dabei das Moselgebiet um Trarbach als seinen Teil. Das Birkenfelder Gebiet kam entsprechend in alleinigen badischen Besitz.

Als Karl August 1795 starb, folgte ihm sein jüngerer Bruder Maximilian Joseph, bislang Pfalzgraf von Rappoltstein mit Wohnsitz in Straßburg, im Herzogtum Zweibrücken nach. Allerdings war Zweibrücken von französischen Truppen besetzt, so dass er in Mannheim wohnte. Mit dem Tod des Kurfürsten Carl Theodor 1799 erbte er die vereinigten pfalz-bayerischen Lande und wurde 1806 aus Napoleons Gnaden zum ersten bayerischen König erhoben.

Bereits 1654 hatte Johann Karl, ein jüngerer Bruder Christian II., durch seine Nachkommen aus seiner zweiten., morganatischen, Ehe die Nebenlinie Pfalz-Birkenfeld-Gelnhausen begründet. Seine Nachkommen führten ab 1799 den Titel „Königliche Hoheit Herzog in Bayern“.

     

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