Der Begriff „Pfalz“

Pfalz

 
vom lat. palatium, dem repräsentativen Regierungs- und Wohnsitz des römischen Kaisers auf dem Palatinus, einem der sieben Hügel Roms
 

 
Palatium

 

 
bezeichnete daher auch im Mittelalter in lateinischen Texten den reräsentativ ausgestatteten Wohn- und Regierungssitz des Königs, des Herzogs oder des Bischofs. Das Wort wurde eingedeutscht zu „Pfalz“
 

 
Palais Palatium ging auch ins Französische über und bezeichnet dort als Palais ebenfalls das repräsentative Gebäude des Adels.
Palast Zu späterer Zeit als „Pfalz“ kam das Wort noch einmal in die deutsche Sprache und bezeichnet als Fremdwort wieder dieselbe Sache.
Palas In der Burgenkunde bezeichnet Palas das Wohngebäude in der Burg

 
Pfalzgraf 

 

 
In der Pfalz als dem zeitweiligen Aufenthaltsort des Kaisers und Königs in Deutschland wurde, vor allem für die Zeit der Abwesenheit des Herrschers, ein Pfalzgraf als ständiger Vertreter in Verwaltung und Gericht eingesetzt. Es erscheint möglich, dass es ursprünglich Pfalzgrafen für jedes der fünf Herzogtümer des deutschen Reiches (Bayern, Schwaben, Lothringen, Sachsen, Franken) gab.
 

 
Der wichtigste unter diesen Pfalzgrafen war offensichtlich derjenige in der lothringischen Kaiserpfalz in Aachen. Seine Amtsausstattung erstreckte sich im Hochmittelalter im Bereich zwischen Trier und Essen.

 

 

 
 

 

im Detail:

weiter:

Die frühen Pfalzgrafen

Kurzführung:

Pfalzgraf Heinrich von Laach

zurück:


Das Projekt Surfin' Süden :
Kurpfalz - Hauptseite
Register - Impressum
© Badische Heimat 2003