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Der Begriff Pfalz
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Pfalz
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vom lat. palatium,
dem repräsentativen Regierungs- und Wohnsitz des römischen
Kaisers auf dem Palatinus, einem der sieben Hügel Roms |
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Palatium
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bezeichnete
daher auch im Mittelalter in lateinischen Texten den reräsentativ
ausgestatteten Wohn- und Regierungssitz des Königs, des Herzogs
oder des Bischofs. Das Wort wurde eingedeutscht zu Pfalz |
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Palais |
Palatium ging
auch ins Französische über und bezeichnet dort als Palais
ebenfalls das repräsentative Gebäude des Adels. |
Palast |
Zu späterer
Zeit als Pfalz kam das Wort noch einmal in die deutsche
Sprache und bezeichnet als Fremdwort wieder dieselbe Sache. |
Palas |
In der Burgenkunde
bezeichnet Palas das Wohngebäude in der Burg |
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Pfalzgraf
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In der Pfalz
als dem zeitweiligen Aufenthaltsort des Kaisers und Königs
in Deutschland wurde, vor allem für die Zeit der Abwesenheit
des Herrschers, ein Pfalzgraf als ständiger Vertreter in Verwaltung
und Gericht eingesetzt. Es erscheint möglich, dass es ursprünglich
Pfalzgrafen für jedes der fünf Herzogtümer des deutschen
Reiches (Bayern, Schwaben, Lothringen, Sachsen, Franken) gab. |
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Der wichtigste
unter diesen Pfalzgrafen war offensichtlich derjenige in der lothringischen
Kaiserpfalz in Aachen. Seine Amtsausstattung erstreckte sich im
Hochmittelalter im Bereich zwischen Trier und Essen. |
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