Die Goldene Bulle

 

 
Die Goldene Bulle ist das erste große Verfassungsgrundgesetz des Reiches und schreibt sowohl das alleinige Wahlrecht des sieben Kurfürsten, das sich im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte herausgebildet hatte als auch die Unteilbarkeit des Fürstentums, mit dem die Kurstimme verknüpft ist, fest.
Seit 1356 kann man daher von Kurfürsten und von der Kurpfalz als dem Territorium des Kurfürsten von der Pfalz sprechen.
Faksimile des Trierer Originals (Handschrift T) aus dem Staatsarchiv Stuttgart

 

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