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Die Goldene
Bulle ist das erste große Verfassungsgrundgesetz des Reiches
und schreibt sowohl das alleinige Wahlrecht des sieben Kurfürsten,
das sich im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte herausgebildet hatte
als auch die Unteilbarkeit des Fürstentums, mit dem die Kurstimme
verknüpft ist, fest.
Seit 1356 kann man daher von Kurfürsten und von der Kurpfalz
als dem Territorium des Kurfürsten von der Pfalz sprechen.
Faksimile des Trierer Originals (Handschrift T) aus dem Staatsarchiv
Stuttgart |
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