Seitenschiff

Schmalere und niederere langgestreckte Räume zu beiden Seiten des Mittelschiffs der basilikalen Anlage und so Teil einer mehrschiffigen Anlage. Meist als dreischiffige Kirche, bei aufwendigen Bauten auch fünf- oder gar siebenschiffig verwirklicht. Seitenschiffe laufen in der Regel in in ihrer Achse liegenden Seitenapsiden links und rechts der Chorapsis aus.
Beim Typ der Hallenkirche sind Seiten- und Mittelschiffe gleich hoch.

Beispiel: Ulm, Münster

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