Denkmalpflegerische Wertepläne


 
  

Denkmalpflegerische Wertepläne haben die Sicherstellung eines ganzheitlichen Denkmalschutzes in Gesamtanlagen gem. § 19 Denkmalschutzgesetz zum Ziel. Berücksichtigung finden in ihm nicht nur die einzelnen Kulturdenkmale, sondern auch erhaltenswerte Gebäude, Straßenzüge, Plätze und Grünflächen, die die Gesamtanlage konstituieren bzw. prägen. Mit diesem Fachbeitrag soll die denkmalpflegerische Praxis in den Gesamtanlagen durch einen schnellen und unkomplizierten Datenzugriff erleichtert werden. Die Wertepläne schaffen zudem Transparenz und Planungssicherheit in Bezug auf den Kulturgüterschutz.

Die Aufstellung der Pläne ist Aufgabe der Abteilung Denkmalschutz des zuständigen Regierungspräsidiums als höherer Denkmalbehörde. In ihnen werden die aus denkmalpflegerischer Sicht schützenswerten Objekte in denkmalgeschützten Bereichen von Gesamtanlagen auf ihre Denkmaleigenschaft und ihren denkmalpflegerischen Wert hin untersucht, die Objekte, denen auf Grund der fachlichen Untersuchung ein denkmalpflegerischer Wert beizumessen ist, sind in einem denkmalpflegerischen Werteplan dargestellt und beschrieben.

Denkmalpflegerische Wertepläne wurden bereits in verschiedenen Städten und denkmalgeschützten Gesamtanlagen erstellt.

     

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