Rezensionen


 

Fritz Sturm: 200 Jahre Badisches Landrecht
Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011, 70 S., 14 Abb. ISBN 978-3-922596-84-4 € 16-


 

 

Die von Napoleons Gnaden zu Anfang des 19. Jahrhunderts erheblich vergrößerte Markgrafschaft Baden umfasste ganz unterschiedliche Rechtsgebiete: Allerlei Landrechte, Stadtrechte, Erbordnungen und Kirchenrechte galten in einzelnen Teilen des Landes. Der inzwischen zum Großherzog aufgerückte Landesherr Karl Friedrich entschied daher, den in Frankreich geltenden Code Napoleon als neues gemeinsames Zivilgesetzbuch einzuführen. Allerdings ist das französische Gesetz nicht unverändert übernommen worden, sondern seine Artikel wurden in Karlsruhe durch eine Reihe von Zusätzen der hierländischen Landesart und Sitte angepasst. So behielt man etwa für den Bauernstand die Vererbung geschlossener Hofgüter bei, um eine Zersplitterung von landwirtschaftlichem Besitzes zu verhindern. Am 1. Januar 1810 ist das neue Badische Landrecht in Kraft gesetzt worden. Dank seiner für jedermann verständlichen, meist fortschrittlichen Regelungen wurde das Gesetzeswerk von den Badenern bereitwillig angenommen. Es galt bis zur Einführung des BGB am Anfang des 20. Jahrhunderts.

Die soeben erschienene Schrift stellt das Gesetzesprojekt in die spannungsgeladene, von Frankreichs Vorherrschaft geprägte Zeit, sie beschreibt die Redaktionsarbeit des verdienstvollen Staatsrats Brauer, sie vermittelt die Ursprünge und den Geist des Gesetzbuches, sie erläutert die Einbeziehung handels- und urheberrechtlicher Normen. Und im Rückblick wird deutlich, wie sehr Brauers Werk über Baden hinaus einen Markstein auf dem Wege zur deutschen Rechtseinheit darstellte. In diese bewegte Geschichte der Rezeption des Code Civil hat der Verfasser, Professor an der Universität Lausanne, in klarer Sprache eingeführt. Eine Reihe historischer Abbildungen veranschaulicht das Geschehen. Beifall verdienen die ausführlichen Fundstellen im Anhang des Büchleins, da sie in ihrer Gesamtheit eine reiche Quellensammlung zu unserem Thema abgeben.

Dr. Reiner Haehling von Lanzenauer

4/2011
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