Rezensionen

Detlev Fischer: Karlsruher Juristenportraits aus der Vorzeit der Residenz des Rechts. Verlag der Gesellschaft für Kulturhistorische Dokumentation e. V. Karlsruhe. 2004, 92 S., ISBN 3-922596-60-6.

Die Portraits sind überwiegend aus der Reihe „Karlsruher Rechtshistorische Blätter“ hervorgegangen, diehiesigen Rechtsreferendaren einen Überblick von den Lebensläufen bedeutender Juristen vermitteln sollen. Die Reihe solcher Persönlichkeiten ist eindrucksvoll, seien es Johann Georg Schlosser (1739 bis 1799), dem Vorkämpfer für die Unabhängigkeit der Justiz im Zeitalter des Absolutismus, Nikolaus Friedrich Brauer (1754 bis 1813), dem Verfasser des Badischen Landrechts im Transfer des Code Napoleon, Carl Friedrich Nebenius (1784 bis 1857), Schöpfer der ersten Badischen Verfassung, und Anton von Stabel (1806–1880), dem Vater der badischen Justizreform. Mit dem Ministerialrat Adrian Bingner (1830–1902) stellte Baden den ersten Senatspräsidenten am Reichsgericht in Leipzig. Dem Freirechtler Ernst Fuchs (1859–1929) widmet der Verfasser, selbst Vorsitzender Richter am Karlsruher Landgericht und ehrenamtlicher Leiter des Rechtshistorischen Museums, ein besonderes Augenmerk. Eduard Dietz (1866–1940) wird als prägender Autor der ersten republikanischen Verfassung Badens charakterisiert und Heinrich Wetzlar (1866–1943) als vielseitiger Richter, der sich besonders für den Jugendschutz und die Gefangenenfürsorge eingesetzt hat, 1943 im KZ Theresienstadt ermordet. Es schließen sich Würdigungen der beiden führenden Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime an, Ludwig Marum (1892–1934), erster republikanischer Justizminister Badens, und Rechtsanwalt Reinhold Frank (1896 bis 1945). Drei Skizzen über Dichterjuristen wie Viktor v. Scheffel, Ludwig Eichrodt und Alfred Mombert runden das juristische Tableau.

In dem schmalen Band werden die Portraits mit jeweiligen Abbildungen auf die juristische Tätigkeit beschränkt und die Karrieren aufgezeigt, weil man sich auf die Aura des Rechts beschränken wollte. Die Bilder der entsprechenden Gerichtsgebäude samt Erläuterungen tragen dazu bei. Das politische Wirken eines Ministers wie das von A. v. Stabel wird nur gestreift, so dass man sich in der Literatur noch in anderen Publikationen informieren müßte. Immerhin wird im Anmerkungsapparat auf einige hingewiesen. Der knappe Überblick kann das Identitätsgefühl der Karlsruher stärken, dass zu ihrer Geschichte auch die des Rechts gehört.

Leonhard Müller

3/2005
   

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