Detlev
Fischer: Karlsruher Juristenportraits aus der Vorzeit der
Residenz des Rechts. Verlag der Gesellschaft für Kulturhistorische
Dokumentation e. V. Karlsruhe. 2004, 92 S., ISBN 3-922596-60-6.
Die
Portraits sind überwiegend aus der Reihe „Karlsruher Rechtshistorische
Blätter“ hervorgegangen, diehiesigen Rechtsreferendaren
einen Überblick von den Lebensläufen bedeutender Juristen
vermitteln sollen. Die Reihe solcher Persönlichkeiten ist
eindrucksvoll, seien es Johann Georg Schlosser (1739 bis
1799), dem Vorkämpfer für die Unabhängigkeit der Justiz
im Zeitalter des Absolutismus, Nikolaus Friedrich Brauer
(1754 bis 1813), dem Verfasser des Badischen Landrechts
im Transfer des Code Napoleon, Carl Friedrich Nebenius (1784
bis 1857), Schöpfer der ersten Badischen Verfassung, und
Anton von Stabel (1806–1880), dem Vater der badischen Justizreform.
Mit dem Ministerialrat Adrian Bingner (1830–1902) stellte
Baden den ersten Senatspräsidenten am Reichsgericht in Leipzig.
Dem Freirechtler Ernst Fuchs (1859–1929) widmet der Verfasser,
selbst Vorsitzender Richter am Karlsruher Landgericht und
ehrenamtlicher Leiter des Rechtshistorischen Museums, ein
besonderes Augenmerk. Eduard Dietz (1866–1940) wird als
prägender Autor der ersten republikanischen Verfassung Badens
charakterisiert und Heinrich Wetzlar (1866–1943) als vielseitiger
Richter, der sich besonders für den Jugendschutz und die
Gefangenenfürsorge eingesetzt hat, 1943 im KZ Theresienstadt
ermordet. Es schließen sich Würdigungen der beiden führenden
Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime an, Ludwig Marum
(1892–1934), erster republikanischer Justizminister Badens,
und Rechtsanwalt Reinhold Frank (1896 bis 1945). Drei Skizzen
über Dichterjuristen wie Viktor v. Scheffel, Ludwig Eichrodt
und Alfred Mombert runden das juristische Tableau.
In
dem schmalen Band werden die Portraits mit jeweiligen Abbildungen
auf die juristische Tätigkeit beschränkt und die Karrieren
aufgezeigt, weil man sich auf die Aura des Rechts beschränken
wollte. Die Bilder der entsprechenden Gerichtsgebäude samt
Erläuterungen tragen dazu bei. Das politische Wirken eines
Ministers wie das von A. v. Stabel wird nur gestreift, so
dass man sich in der Literatur noch in anderen Publikationen
informieren müßte. Immerhin wird im Anmerkungsapparat auf
einige hingewiesen. Der knappe Überblick kann das Identitätsgefühl
der Karlsruher stärken, dass zu ihrer Geschichte auch die
des Rechts gehört.
Leonhard
Müller
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