Bildersturm

Vom Leben und Tod des mittelalterlichen Bildes

Ablassbrief

14 römische Kardinäle gewähren den Besuchern der Sebastiansbruderschaft in Straßburg einen Ablass von 100 Tagen
27. Mai 1488

Straßburg, Archives Municipales
Katalog Nr. 65

Die Gewährung von Ablass bedeutet im Glaubensleben der katholischen Kirche eine zeitlich begrenzte Befreiung vom Fegefeuer. Füe den Besuch von Wallfahrtsorten waren dabei 40 Tage üblich, Kardinäle konnten auch in besonderen Fällen 100 Tage Ablass gewähren. Allein der Papst selbst konnte einen völligen Ablass verkünden, wie er z.B. heute noch zum Heilgen Jahr ausgesprochen wird. Eine Absolution von den Sünden selbst war damit nicht verbunden. Voraussetzung war und ist immer die Erfüllung der vorgeschriebenen Bußübungen, allen voran die Beichte.

In der Zeit der hohen Geldbedarfs der Kurie und der Kirchenfürsten selbst wurde der Ablass zu einem einträglichen Geschäft, indem sich einerseits Papst und Kurie die Ausstellung der Ablassbriefe teuer bezahlen ließen, andererseits auch die Inhaber dieses Ablassprivilegs ihrerseits dann Ablassbriefe verkauften. So finanzierte auch der Rat von Bern mit dem Ablasshandel den Neubau des Münsters.

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Fegefeuer
Ablasshandel
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