Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Die politischen Kräfte, die zwischen 1815 und 1848 gegen das spätabsolutistische System der Fürsten gerichtet waren, waren nationaler, liberaler und demokratischer Art.
Alle drei mußten das auf dem Wiener Kongreß errichtete "System Metternich" bedrohen:
  • die nationalen Kräfte, weil sie die Souveränität der Einzelstaaten zugunsten eines gesamtdeutschen Souveräns (Nationalstaat) beschränken bzw. aufheben wollten;
  • die liberalen Kräfte, weil sie das spätabsolutistische Regiment der Fürsten an Verfassungsgrundsätze binden wollten;
  • die demokratischen Kräfte, weil sie politische Entscheidungen vom Willen des Volkes als des eigentlichen Souveräns abhängig machen wollten.

Träger dieser Bestrebungen waren: - die Burschenschaften (Wartburgfest 1817), - die süddeutschen Landtage mit ihren liberalen Diskussionen, - das Bildungs- und Besitzbürgertum, das u.a. auch das Hambacher Fest 1832 organisierte. Zu diesen drei "politischen" Kräften tritt das soziale Element hinzu, das zunächst sich in Protestbewegungen artikuliert (Hungerunruhen, Weberaufstand in Schlesien), dann allmählich auch zu einer theoretischen Grundlage kommt (Marx). Träger ist hier nicht das Proletariat selbst, sondern ein Teil des Bürgertums, der sich sozialen Problemen zuwendet.

Die fürstlichen "Rechte" wurden durchweg mit Zwangsmitteln und Polizeistaatsmethoden gesichert; hier stehen vor allem die Karlsbader Beschlüsse (1819) mit dem Verbot liberaler und demokratischer Betätigung im Vordergrund. Sie enthielten folgende Maßnahmen: - Verbot der Burschenschaften, - Säuberung der Universitäten von liberalen und demokratischen Studenten und Professoren ("Göttinger Sieben" 1837), - Demagogenverfolgung (Zentraluntersuchungskommission in Mainz), - Pressezensur (Zeitschriften und Bücher), - Einsatz des Militärs ("Gegen Demokraten helfen nur Soldaten" und die Bildfolge "Das Elend in Schlesien" - "Offizielle Abhilfe").


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