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Der Zehnstädtebund (Dekapolis)

Obernai, StraßenszeneNachdem sich die zehn Reichsstädte des Elsass bereits 1342, 1346 und 1349 zusammengeschlossen hatten, um ihre Freiheten zu wahren und eine landfriedensmäßige Ordnung duchzusetzen, gründete Kaiser Karl IV. 1354 auf ihre Initiative hin den Zehnstädtebund. Seine Vorbehalte bestanden allerdings darin, dass der Bund nur für die Dauer seiner eigenen Regierungszeit gelten und er auch jederzeit das Recht, ihn aufzulösen, haben sollte. Nach dem Tod des Kaisers 1378 wurde der Bund auch aufgelöst, aber 1379 wiedergegründet; er konnte sich in den darauf folgneden Jahrzehnten festigen und für seine Mitglieder eine Sicherung ihres reichsstädtischen Status gegenüber dem Kaiser erreichen. Dies war in einer Zeit, als das Reichsgut von der Krone zunehmend unter dem finanziellen Aspekt der Verpfändbarkeit gesehen wurde, von besonderer Bedeutung.

Bild links: Obernai

1515 trat Mülhausen (Mulhouse) aus dem Bund aus und trat als "zugewandte Stadt" der schweizerischen Eidgenossenschaft bei, 1521 trat Landau bei. Nach der Schwächung der Reichsstädte im Dreißigjährigen Krieg fiel der Bund der Reunionspolitik Ludwigs XIV. zum Opfer, die Oberhoheit des Reichs wurde im Westfälischen Frieden 1648 aufgegeben und fiel an Ludwig XIV. Im Frieden von Nimwegen 1679 schließlich verloren die Städte auch ihren reichsunmittelbaren Status und wurden der französischen Provinzialverwaltung unterstellt.

Rosheim, Blick vom einen Stadttor zum anderenDer Zehnstädtebund hatte die Aufgabe der gegenseitigen Sicherung der Rechte und Freiheiten ihrer Mitglieder und war insofern eine kollektive Einung auf genossenschaftlicher Basis (Eidgenossenschaft). Darüber hinaus standen sich die Mitglieder gegenseitig bei inneren und äußeren Konflikten. auch militärisch, bei. Dieser militärische Aspekt stand zur Zeit Karls IV. unter der Leitung des Reichslandvogts, nach der Wiedergründung des Bundes 1379 war der Reichslandvogt ausgeschaltet.

Bild rechts: Rosheim

Dem genossenschaftlichen Charakter der Einung entsprechend waren die Mitglieder gleichberechtigt. Die Zusammenkünfte fanden nicht regelmäßig statt, Sitzungsort war zunächst Schlettstadt (Selestat), später Straßburg, das selbst nicht zum Bund gehörte. Vorort des Bundes war Hagenau (Haguenau), dem die Aufgabe zufiel, zu den Tagungen einzuladen, den Schriftwechsel zu führen und die Deputationen zu Kaiser und König zu schicken.

Mitglieder des Zehnstädtebunds waren:

Colmar
Hagenau (Haguenau)
Kaysersberg
Mülhausen (Mulhouse, 1521 ausgetreten)
Münster (Munster)
Oberehnheim (Obernai)
Rosheim
Schlettstadt (Sélestat)
Türkheim (Turckheim)
Weißenburg (Wissembourg)
Landau (1521 beigetreten)

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