Der Reichsdeputationshauptschluss
von 1803 überwies dem Markgrafen Karl Friedrich von Baden unter
anderem die rechtsrheinische Kurpfalz sowie den weltlichen Besitz
der Bistümer Würzburg (südlich des Mains), Speyer, Straßburg,
Basel und Konstanz, soweit er rechts des Rheins lag. Gleichzeitig
erfuhr er eine Rangerhöhung, indem er die Würde eines Kurfürsten
des Reichs erhielt - auch wenn er dieses Amt der Kaiserwahl nie
mehr ausübte. Im Zeremoniell der Besitzergreifung kam der Huldigung,
dem Treuegelöbnis der
Untertanen gegenüber dem neuen Fürsten, eine wichtige Stellung
zu.
Zu
diesem Anlass wurden Gedenkmedaillen geprägt, die als Geschenk des
Landesherrn an Honoratioren und verdiente Persönlichkeiten ausgegeben
wurden. Sie zeigen auf der Vorderseite das Kopfbild Karl Friedrichs
mit der Umschrift "Karl Friedrich Kurfürst von Baden".
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